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Kurze Wartefristen für die Aufnahme von Neupatientinnen und -patienten und/oder für Abklärungen im Schlaflabor.
Zuweisungen können ganz einfach mittels nachfolgender Direktzuweisung, per E-Mail hofklinik@hin.ch, Fax 041 242 16 17 oder per Post zugestellt werden.
Sämtliche Behandlungskosten inkl. Abklärung im Schlaflabor sind über die Grundversicherung gedeckt. Sie werden gemäss ambulantem Tarmed-Tarif abgerechnet.
Es ist kein Kostengutsprachegesuch erforderlich. Unsere Klinik ist SGSSC-akkreditiert. Damit sind unsere Leistungen über die Grundversicherung (./. Selbstbehalt/Franchise) gedeckt sind.